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   BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B   

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BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B (https://dejure.org/2011,37747)
BSG, Entscheidung vom 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B (https://dejure.org/2011,37747)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - B 12 KR 47/11 B (https://dejure.org/2011,37747)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stralsund - S 1 KR 324/04
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 6 KR 25/08
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 5/80

    Ausschluss eines Familienhilfeanspruchs - Schwankendes Einkommen -

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Bei der Prüfung der Rechtfertigung der für eine vorausschauende Betrachtungsweise sprechenden Gründe setzt sie sich nicht in der gebotenen Weise mit der in diesem Zusammenhang vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; vgl auch Urteil vom 26.10.1982 - 3 RK 35/81 - SozR 2200 § 205 Nr. 52, und Urteil vom 4.6.1981 - 3 RK 5/80 - SozR 2200 § 205 Nr. 41, jeweils mwN) auseinander.

    So hat das BSG in diesem Zusammenhang beispielsweise auch angesprochen, dass eine Klärung des Versicherungsstatus zu Beginn des betroffenen Zeitraums im Interesse aller Beteiligten liege (SozR 2200 § 205 Nr. 41 S 103).

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Das vom LSG zitierte Urteil des BSG vom 7.12.2000 (B 10 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 10 Nr. 19) sei hier "nicht anwendbar".

    Bei der Prüfung der Rechtfertigung der für eine vorausschauende Betrachtungsweise sprechenden Gründe setzt sie sich nicht in der gebotenen Weise mit der in diesem Zusammenhang vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; vgl auch Urteil vom 26.10.1982 - 3 RK 35/81 - SozR 2200 § 205 Nr. 52, und Urteil vom 4.6.1981 - 3 RK 5/80 - SozR 2200 § 205 Nr. 41, jeweils mwN) auseinander.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    5 1. Die Klägerin macht in ihrer Beschwerdebegründung zunächst eine Abweichung der Berufungsentscheidung von "einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bzw. des Bundesverfassungsgerichts" geltend, benennt in diesem Zusammenhang als höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen werde, aber nur das Urteil des BVerfG vom 12.2.2003 (1 BvR 624/01, BVerfGE 107, 205 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1).

    7 Zur Erläuterung gibt sie eine Passage aus der genannten Verfassungsgerichtsentscheidung wieder (aufzufinden in SozR 4-2500 § 10 Nr. 1 RdNr 33) und entnimmt ihr den bezeichneten Rechtssatz "im Umkehrschluss" ("... weil umgekehrt ebenso angenommen wird, dass bei Überschreiten dieser Grenze eine freiwillige Versicherung ausgeschlossen werden muss").

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 35/81

    Familienkrankenhilfe; Krankenhilfe; Einkommensteuergesetz; Gesamteinkommen;

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Bei der Prüfung der Rechtfertigung der für eine vorausschauende Betrachtungsweise sprechenden Gründe setzt sie sich nicht in der gebotenen Weise mit der in diesem Zusammenhang vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; vgl auch Urteil vom 26.10.1982 - 3 RK 35/81 - SozR 2200 § 205 Nr. 52, und Urteil vom 4.6.1981 - 3 RK 5/80 - SozR 2200 § 205 Nr. 41, jeweils mwN) auseinander.
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Bestehen an der Klärungsfähigkeit Zweifel, weil möglicherweise mehrere, jeweils selbstständig die Entscheidung tragende Begründungen vorliegen, muss sich die Beschwerde mit der Begründungsstruktur der Berufungsentscheidung befassen, diese analysieren und darlegen, dass der herausgestellte Rechtssatz oder die Rechtsfrage den einzig tragenden Teil der Begründung des LSG betrifft (vgl dazu allgemein zB BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3, mwN; SozR 1500 § 160a Nr. 5, 38).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Ist der Widerspruch zweier Rechtssätze nicht offensichtlich und aus diesem Grunde weiter zu erörtern, so muss ein solcher herausgearbeitet werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26, mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Die Begründung darf sich jedoch insofern nicht auf ein bloßes Berufen auf Normen oder Verfassungsprinzipien des GG beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Ist der Widerspruch zweier Rechtssätze nicht offensichtlich und aus diesem Grunde weiter zu erörtern, so muss ein solcher herausgearbeitet werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26, mwN).
  • BSG, 19.06.1975 - 12 BJ 24/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Beschluß - Begründung - Mehrfache

    Auszug aus BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 47/11 B
    Bestehen an der Klärungsfähigkeit Zweifel, weil möglicherweise mehrere, jeweils selbstständig die Entscheidung tragende Begründungen vorliegen, muss sich die Beschwerde mit der Begründungsstruktur der Berufungsentscheidung befassen, diese analysieren und darlegen, dass der herausgestellte Rechtssatz oder die Rechtsfrage den einzig tragenden Teil der Begründung des LSG betrifft (vgl dazu allgemein zB BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3, mwN; SozR 1500 § 160a Nr. 5, 38).
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